Expertentelefon
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Kernöffnungszeiten Mo.-Do. 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr Fr. 12:00 Uhr
Ein heftiges Unwetter mit Sturm und Regen setzt den Rohbau unter Wasser und reißt das Mauerwerk ein...
Oder Einbrecher stehlen bereits eingebaute Teile oder beschädigen und zerstören Gebäudeinstallationen - schon gleicht der halbfertige Rohbau einer Ruine.
Die Folgekosten sind unüberschaubar und die meisten Bauherren können diese nicht mehr finanzieren...
Die Bauleistungsversicherung zahlt den entstandenen Schaden und hält Ihnen finanziell den Rücken frei.
Deshalb ist diese Versicherung für Ihr Bauvorhaben über die gesamte Bauzeit, jedoch in der Regel nicht länger als 12 bis 24 Monate, eigentlich selbstverständlich.
Versicherungsnehmer können der Bauherr, der Auftraggeber und der Auftragnehmer (Unternehmer) sein.
Die Bauleistungsversicherung schützt Sie bei Schäden während der Bauzeit, die an Ihrem Bauvorhaben entstehen, durch:
Die Bauherrenhaftpflicht:
Sie als Bauherr müssen gewährleisten, dass Ihre Baustelle keine Gefahr für andere Personen oder Sachen darstellt.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass die für den Bau beauftragten Firmen für alle Schäden haften. Egal wie souverän die von Ihnen beauftragten Handwerksbetriebe sind - die Baustelle haben Sie veranlasst und Sie müssen dafür haften!
Das heißt im Klartext:
Jeder Bauherr benötigt eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung und das über die gesamte Bauzeit!
Während der Bauzeit schützt die Bauherrenhaftpflicht den Bauherrn als Eigentümer des Grundstückes und gleichzeitig als Eigentümer des entstehenden Gebäudes vor Schadensersatzansprüchen, die wegen eines Personen-, Sach-, oder Vermögensschadens geltend gemacht werden können.
- Die Versicherung prüft die Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht).
- Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt vor folgenden Schadensersatzansprüchen,
wenn der Bauherr seiner:
-Außerdem regelt sie die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen und wehrt auf der anderen Seite unberechtigte oder zu hohe Schadenersatzforderungen ab. Dazu gehört auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses.
- Da Sie nach dem Gesetz unbegrenzt haften, sollten Sie immer eine maximale Deckungssumme anstreben.
Min. 5 Mio €.